Bern (awp) - Der Energiekonzern BKW und die Gemeinde Tramelan haben rechtliche Schritte eingeleitet, um den Bau des Windparks "Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier" nicht weiter zu verzögern. Wegen fehlender Zustimmung von drei Grundstückseigentürmern fehlen die nötigen Weg- und Durchleitungsrechte.
Da es trotz langer Verhandlungen bisher zu keiner Einigung mit den drei verbleibenden Eigentümern kam, leiten die BKW und die Gemeinde je ein Verfahren zur Gewährung der erforderlichen Rechte ein, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Zeitgleich werde das ESTI-Plangenehmigungsverfahren zur erforderlichen elektrischen Erschliessung des Windparks gestartet.
Damit soll erreicht werden, dass sich der Bau des Windparks trotz einer seit einem Jahr vorliegenden gültigen Baubewilligung nicht weiter verzögert. Um Leitungen zur Erschliessung der Windturbinen in den Boden verlegen zu können, benötigt die BKW Dienstbarkeitsverträge mit den Grundstückseigentümern.
Gleiches gilt für Strassen im Gebiet der geplanten Turbinen: Diese müssen für den Bau verstärkt und leicht verbreitert werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten für die Weg- und Durchleitungsrechte eine marktübliche Entschädigung.
Beim Verfahren zur Gewährung der Rechte und zur Genehmigung der elektrischen Erschliessung handle es sich um die reine Gewährung von Nutzungsrechten. Die Bodenflächen verblieben im Besitz der heutigen Grundstückseigentümer, heisst es weiter. Die BKW strebe zudem auch während den Verfahren eine einvernehmliche Lösungsfindung mit den Grundstückseigentümern an.
Der Windpark besteht bekanntlich aus sechs Turbinen, die bis zu 26 Gigawattstunden erneuerbaren Strom pro Jahr erzeugen sollen. Die BKW zeigt sich derweil zuversichtlich, dass man mit Unterstützung der Gemeinden und der Bevölkerung das Projekt bald realisieren könne.
sta/rw