St. Gallen (awp/sda) - Die Gemeinde Rümlang hat gegen die Plangenehmigung für das Projekt "Zone West" am Zürcher Flughafen vergeblich Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Sie verlangte zusätzliche Massnahmen zur Verminderung der Betriebslärm-Emissionen.
Das Projekt sieht die Erstellung von fünf zusätzlichen Standplätzen mit Energieversorgung für die Abfertigung vor. Insgesamt sollen elf Abfertigungsplätze zur Verfügung stehen. Es beinhaltet überdies eine Erweiterung der Flugzeugenergieversorgung, eine Anpassung der Standplatzentwässerung und weitere Infrastrukturanlagen. Der Projektperimeter liegt weitgehend auf Rümlanger Gemeindegebiet.
Die Gemeinde wehrte sich gegen die Zunahme des Betriebslärms. Zu beurteilen war vorliegend nicht der Fluglärm, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festhält. Die Rümlanger Behörde kritisierte unter anderem, bei einer 160-fachen Zunahme der Abfertigungen sei davon auszugehen, dass die Lärmbelastung grösser sei, als dies die Berechnungen des Flughafen Zürich ergeben hätten.
Ausreichend Massnahmen
Darüber hinaus argumentierte die Gemeinde, die negativen Auswirkungen der nächtlichen Immissionen und der Aufwachreaktionen seien im Umweltverträglichkeitsbericht ungenügend berücksichtigt worden. Es fehle darin auch die notwendige Beurteilung der Gesamtlärmbelastung durch den Betrieb des Flughafens.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Sicht der Gemeinde nicht. Es hält fest, die für die Nutzungserweiterung geplanten Massnahmen im besagten Projekt würden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Insbesondere in Bezug auf den Industrie- und Gewerbelärm seien sie ausreichend und weitergehende Massnahmen zur Lärmminderung nicht verhältnismässig. (Urteil A-6957/2023 vom 8.4.2025)