Bern (awp/sda) - Der Kanton Bern bleibt Mehrheitsaktionär der Berner Kantonalbank (BEKB). Diesen Grundsatzbeschluss hat der Grosse Rat am Donnerstag mit 127 zu 12 Stimmen gefasst. Fünf Mitglieder enthielten sich.
Eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung sei aktuell nicht sinnvoll, befand die Ratsmehrheit. Zudem bräuchte es dafür eine Volksabstimmung. Dass das Volk zum jetzigen Zeitpunkt zustimme, sei wenig wahrscheinlich.
Mit seinem Entscheid folgte das Parlament dem Antrag des Regierungsrats. Dieser hatte in einem Bericht die Vor- und Nachteile der Varianten Status quo, Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität und vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung an der BEKB beleuchtet.
Der Bericht zeige auf, dass ein Verkauf nicht im Interesse des Kantons sei, betonten Ueli Augstburger (SVP) und auch Christine Bühler (Mitte). Zwar käme der Kanton so zu etwa einer Milliarde Franken, ergänzte Barbara Stotzer-Wyss (EVP). Das sei verlockend. Doch die jährlich sprudelnden Dividenden seien ebenfalls willkommen.
Auch Andrea Rüfenacht sah namens der SP/Juso-Fraktion keinen Sinn darin, "die beste Milchkuh zu schlachten". Zudem gebe es keine Staatsgarantie. Das Risiko für den Kanton sei somit überblickbar.
Teil des Volksvermögens
Nüchtern und rational betrachtet gebe es zwar keinen Grund für die Mehrheitsbeteiligung, stellte Sandra Hess (FDP) fest. Doch es gehe auch um Emotionen, denn die BEKB sei Teil des Volksvermögens. Zurzeit sei ein Verkauf an der Urne kaum mehrheitsfähig, zumal vor dem Hintergrund der Vertrauenskrise in die Grossbanken.
Die Argumente für den Status Quo seien fast erdrückend, sagte Samuel Kullmann für die EDU. Auch die Grünen sahen "absolut keinen Bedarf" zur Veräusserung von BEKB-Anteilen, wie Fraktionssprecher Fredy Lindegger sagte.
Ungewisse Zukunft
Die Nein-Stimmen stammten aus den Reihen der Grünliberalen. Deren Fraktionssprecher Thomas Brönnimann räumte ein, dass die BEKB hervorragend geführt sei und im Moment "eine Cashcow" sei. Doch niemand wisse, wie das ihn zehn Jahren aussehe. Eine vorsorgliche Verfassungsänderung würde ermöglichen, auf eine veränderte Situation reagieren zu können.
Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) rief in Erinnerung, dass sich der Regierungsrat einer späteren Reduktion der Beteiligung nicht verschliesse. Sollten sich die Rahmenbedingungen in politischer, finanzieller, volkswirtschaftlicher oder rechtlicher Sicht ändern, sei das durchaus denkbar.