Presse: Weitere Klage gegen Schweiz wegen CS-Notübernahme

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16.07.2025 , 08:26:09

Zürich (awp) - Die Schweiz muss sich einer weiteren Klage im Zusammenhang mit der Notübernahme der Credit Suisse (CS) im Frühling 2023 stellen. Eine britische Anwaltskanzlei reicht laut mehreren Medienberichten bei einem internationalen Schiedsgericht Klage wegen der Totalabschreibung der sogenannten AT1-Anleihen der CS ein.

Die von der Kanzlei Holman Fenwick Willan (HFW) eingereichte Klage erfolge im Namen von ehemaligen AT1-Besitzern aus Asien, schrieb das Webportal "Finews" unter Berufung auf Angaben der Anwaltskanzlei. Die in Singapur ansässigen Kunden der Kanzlei hätten AT1-Anleihen im Gegenwert von mehr als 80 Millionen Dollar, weitere Anleihegläubiger aus China und dem Nahen Osten gar Anleihen im Wert von 300 Millionen Dollar gehalten.

Die Klage solle nun im kommenden Monat beim "International Centre for Settlement of Investment Disputes" (ICSID) in Washington eingereicht werden, heisst es auch in einem Artikel der "CH Media"-Titel. Beim ICSID handelt es sich um eine Schiedsinstitution der Weltbank, das Streitigkeiten zwischen internationalen Investoren und Staaten beilegen soll und dem auch die Schweiz angehört.

Diverse Klagen hängig

Bei AT1-Anleihen (Additional Tier 1) handelt es sich um hoch verzinste Anleihen, die in einer gravierenden Schieflage eines Bankinstituts in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hatte im März 2023 im Rahmen der CS-Übernahme durch die UBS die Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse auf Null angeordnet.

Die Totalabschreibung hat zu diversen Klagen im In- und Ausland geführt. Bereits Anfang Jahr hatte eine Anwaltsfirma aus Singapur eine Klage im Namen von mehreren hundert AT1-Investoren gegen die Schweiz wegen Verletzung von Investitionsschutzabkommen mit mehreren asiatischen Ländern angekündigt. Zudem wurden in den USA im Zusammenhang mit der AT1-Abschreibung Sammelklagen gegen die Schweiz wie auch gegen die UBS eingereicht.

Hierzulande sind zudem weiterhin Beschwerden von rund 3000 AT1-Investoren beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gegen die Finma-Verfügung hängig. Laut Medienberichten vom Frühling könnte es hier im laufenden Jahr zu einem erstinstanzlichen Urteil kommen.

tp/rw