Clarens (awp) - Die noch an der Schweizer Börse kotierte Beteiligungsgesellschaft Airesis ist vorübergehend von bestimmten Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit dem laufenden Delisting-Prozess der Aktien befreit.
Der entsprechende Antrag des Unternehmens sei von der SIX Exchange Regulation AG (SER) bewilligt worden, teilte die Gesellschaft am Freitag mit. Entsprechend sei Airesis bis zum Delisting bzw. spätestens bis zum 28. November 2025 davon befreit, den Geschäftsbericht 2024 zu veröffentlichen.
Zunächst hatte das Unternehmen bis zum gestrigen Donnerstag eine Frist erhalten. Anfang Juli hatten die Aktionäre der Beteiligungsgesellschaft an einer ausserordentlichen Generalversammlung Grünes Licht für die geplante Dekotierung der Gesellschaft von der Schweizer Börse gegeben.
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